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10.12.2013

Frei, zu glauben...

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht.

Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören, bzw. seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit).